Wohnsitz Oberdorf im Burgenland

Oberdorf im Burgenland | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Oberdorf im Burgenland Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Oberdorf im Burgenland. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Oberdorf im Burgenland

7501 Oberdorf im Burgenland
Österreich

Telefon:

03352/6204

Fax:

03352/62044

Email:

post@oberdorf.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.imburgenland.at/oberdorf

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Oberdorf im Burgenland

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Oberdorf im Burgenland fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Oberdorf im Burgenland.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen