Wohnsitz Oberwart

Oberwart | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Oberwart Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Oberwart. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Oberwart

7400 Oberwart
Österreich

Telefon:

03352/38055

Fax:

03352/3805530

Email:

post@oberwart.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.oberwart.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Oberwart

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Oberwart fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Oberwart.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen