Wohnsitz Frohnleiten

Frohnleiten | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Frohnleiten Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Frohnleiten. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Frohnleiten
Brucker Straße 2
8130 Frohnleiten
Österreich

Telefon:

03126 50430

Fax:

03126 5043470

Email:

gemeinde@frohnleiten.com

Webseite:

www.frohnleiten.com

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Frohnleiten

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Frohnleiten fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Frohnleiten.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen