Wohnsitz Wiesfleck

Wiesfleck | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Wiesfleck Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Wiesfleck. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Wiesfleck

7423 Wiesfleck
Österreich

Telefon:

03357/42240

Fax:

03357/4224013

Email:

post@wiesfleck.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.wiesfleck.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Wiesfleck

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Wiesfleck fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Wiesfleck.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen