Wohnsitz Feldkirchen in Kärnten

Feldkirchen in Kärnten | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Feldkirchen in Kärnten Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten
Hauptplatz 5
9560 Feldkirchen in Kärnten
Österreich

Telefon:

0 42 76 / 25 11

Fax:

0 42 76 / 25 11 209

Email:

info@feldkirchen.at

Webseite:

www.feldkirchen.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Feldkirchen in Kärnten fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Feldkirchen in Kärnten.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen