Wohnsitz Reichenau

Reichenau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Ebene Reichenau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Reichenau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Reichenau
Ebene Reichenau 80
9565 Ebene Reichenau
Österreich

Telefon:

0 42 75 / 218 - 0

Fax:

0 42 75 / 218 10

Email:

reichenau@ktn.gde.at

Webseite:

www.ebene-reichenau.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Reichenau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Ebene Reichenau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Reichenau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen