Wohnsitz Steindorf am Ossiacher See

Steindorf am Ossiacher See | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Bodensdorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Steindorf am Ossiacher See. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Steindorf am Ossiacher See
10. Oktober Straße 1
9551 Bodensdorf
Österreich

Telefon:

0 42 43 / 83 83

Fax:

0 42 43 / 83 83 30

Email:

steindorf.direktion@ktn.gde.at

Webseite:

www.steindorf.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Steindorf am Ossiacher See

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Bodensdorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Steindorf am Ossiacher See.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen