Wohnsitz Dellach

Dellach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Dellach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Dellach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Dellach
Dellach 65
9635 Dellach
Österreich

Telefon:

0 47 18 / 301

Fax:

0 47 18 / 301 16

Email:

dellach@ktn.gde.at

Webseite:

www.dellach.gv.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Dellach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Dellach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Dellach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen