Wohnsitz St. Margareten im Rosental

St. Margareten im Rosental | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in St. Margareten im Rosental Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Margareten im Rosental. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde St. Margareten im Rosental
St. Margareten 9
9173 St. Margareten im Rosental
Österreich

Telefon:

0 42 26 / 218

Fax:

0 42 26 / 218 20

Email:

st-margareten@ktn.gde.at

Webseite:

www.st-margareten-rosental.gv.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Margareten im Rosental

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Margareten im Rosental fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Margareten im Rosental.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen