Wohnsitz Flattach

Flattach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Flattach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Flattach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Flattach
Flattach 73
9831 Flattach
Österreich

Telefon:

0 47 85 / 205

Fax:

0 47 85 / 567

Email:

flattach@ktn.gde.at

Webseite:

www.flattach.gv.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Flattach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Flattach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Flattach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen