Wohnsitz Gmünd in Kärnten

Gmünd in Kärnten | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Gmünd in Kärnten Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Gmünd in Kärnten. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Gmünd in Kärnten
Hauptplatz 20
9853 Gmünd in Kärnten
Österreich

Telefon:

0 47 32 / 22 15

Fax:

0 47 32 / 22 15 35

Email:

gmuend@ktn.gde.at

Webseite:

www.stadtgmuend.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Gmünd in Kärnten

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Gmünd in Kärnten fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Gmünd in Kärnten.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen