Wohnsitz Kleblach-Lind

Kleblach-Lind | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Lind/Drau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Kleblach-Lind. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Kleblach-Lind
Lind Nr. 25
9753 Lind/Drau
Österreich

Telefon:

0 47 68 / 217

Fax:

0 47 68 / 217 4

Email:

kleblach-lind@ktn.gde.at

Webseite:

www.kleblach-lind.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Kleblach-Lind

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Lind/Drau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Kleblach-Lind.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen