Wohnsitz Steinfeld

Steinfeld | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Steinfeld Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Steinfeld. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Steinfeld
Hauptplatz 1
9754 Steinfeld
Österreich

Telefon:

0 47 17 / 301

Fax:

0 47 17 / 301 3

Email:

steinfeld@ktn.gde.at

Webseite:

www.steinfeld.gv.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Steinfeld

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Steinfeld fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Steinfeld.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen