Wohnsitz Hüttenberg

Hüttenberg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Hüttenberg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Hüttenberg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Hüttenberg
Reiftanzplatz 1
9375 Hüttenberg
Österreich

Telefon:

0 42 63 / 247

Fax:

0 42 63 / 784

Email:

huettenberg@ktn.gde.at

Webseite:

www.huettenberg.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Hüttenberg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hüttenberg fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Hüttenberg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen