Wohnsitz Klein St. Paul

Klein St. Paul | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Klein St. Paul Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Klein St. Paul. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Klein St. Paul
Marktstraße 17
9373 Klein St. Paul
Österreich

Telefon:

0 42 64 / 24 01

Fax:

0 42 64 / 24 01 22

Email:

klein-st-paul@ktn.gde.at

Webseite:

www.klein-st-paul.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Klein St. Paul

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Klein St. Paul fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Klein St. Paul.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen