Wohnsitz St. Georgen am Längsee

St. Georgen am Längsee | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Launsdorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Georgen am Längsee. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde St. Georgen am Längsee
Hauptstraße 24
9314 Launsdorf
Österreich

Telefon:

0 42 13 / 41 00

Fax:

0 42 13 / 41 00 23

Email:

st-georgen-lgs@ktn.gde.at

Webseite:

www.st-georgen-laengsee.gv.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Georgen am Längsee

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Launsdorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Georgen am Längsee.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen