Wohnsitz St. Veit an der Glan

St. Veit an der Glan | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in St. Veit an der Glan Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde St. Veit an der Glan
Hauptplatz 1
9300 St. Veit an der Glan
Österreich

Telefon:

0 42 12 / 55 55

Fax:

0 42 12 / 55 55 112

Email:

city@stveit.carinthia.at

Webseite:

www.stveit.carinthia.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde St. Veit an der Glan

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Veit an der Glan fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen