Wohnsitz Eberndorf

Eberndorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Eberndorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Eberndorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Eberndorf
Kirchplatz 1
9141 Eberndorf
Österreich

Telefon:

0 42 36 / 22 42

Fax:

0 42 36 / 22 42 52

Email:

eberndorf@ktn.gde.at

Webseite:

www.eberndorf.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Eberndorf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Eberndorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Eberndorf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen