Wohnsitz Frantschach-St. Gertraud

Frantschach-St. Gertraud | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in St. Gertraud Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud
St. Gertraud 1
9413 St. Gertraud
Österreich

Telefon:

0 43 52 / 72 180

Fax:

0 43 52 / 72 180 16

Email:

frantschach@ktn.gde.at

Webseite:

www.frantschach.gv.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Gertraud fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen