Wohnsitz Wolfsberg

Wolfsberg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Wolfsberg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Wolfsberg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Wolfsberg
Rathausplatz 1
9400 Wolfsberg
Österreich

Telefon:

0 43 52 / 537

Fax:

0 43 52 / 537 298

Email:

stadt@wolfsberg.at

Webseite:

www.wolfsberg.at

Bundesland: Kärnten

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Wolfsberg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Wolfsberg fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Wolfsberg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen