Wohnsitz Steyr

Steyr | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Steyr Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Magistrat / BürgerInnen-Service Steyr. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Magistrat / BürgerInnen-Service Steyr
Stadtplatz 27
4400 Steyr
Österreich

Telefon:

07252 575-0

Fax:

07252 / 575 - 285

Email:

office@steyr.gv.at

Webseite:

http://www.steyr.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Magistrat / BürgerInnen-Service Steyr

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Steyr fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Magistrat / BürgerInnen-Service.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Magistrat / BürgerInnen-Service Steyr.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen