Wohnsitz Feldkirchen bei Mattighofen

Feldkirchen bei Mattighofen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Feldkirchen bei Mattighofen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Feldkirchen bei Mattighofen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Feldkirchen bei Mattighofen
Feldkirchen b.M. 45
5143 Feldkirchen bei Mattighofen
Österreich

Telefon:

07748 / 2365

Fax:

07748 / 2365 - 20

Email:

gemeinde@feldkirchen-mattighofen.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.feldkirchen-mattighofen.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Feldkirchen bei Mattighofen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Feldkirchen bei Mattighofen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Feldkirchen bei Mattighofen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen