Wohnsitz Hengsberg

Hengsberg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Hengsberg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Hengsberg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Hengsberg
Hengsberg 4
8411 Hengsberg
Österreich

Telefon:

03185 2203

Fax:

03185 2203-9

Email:

gemeinde@hengsberg.at

Webseite:

www.hengsberg.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Hengsberg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hengsberg fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hengsberg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen