Wohnsitz Gilgenberg am Weilhart

Gilgenberg am Weilhart | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Gilgenberg am Weilhart Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Gilgenberg am Weilhart. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Gilgenberg am Weilhart
Gilgenberg a.W. 15
5133 Gilgenberg am Weilhart
Österreich

Telefon:

07728 / 8012

Fax:

07728 / 8012 - 15

Email:

gemeinde@gilgenberg.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.gilgenberg.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Gilgenberg am Weilhart

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Gilgenberg am Weilhart fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gilgenberg am Weilhart.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen