Wohnsitz St. Georgen am Fillmannsbach

St. Georgen am Fillmannsbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in St. Georgen am Fillmannsbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Georgen am Fillmannsbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde St. Georgen am Fillmannsbach
St. Georgen 29
5144 St. Georgen am Fillmannsbach
Österreich

Telefon:

07748 / 8075

Fax:

07748 / 8075

Email:

gemeinde@st-georgen-fillmannsbach.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.handenberg.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Georgen am Fillmannsbach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Georgen am Fillmannsbach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Georgen am Fillmannsbach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen