Wohnsitz St. Peter am Hart

St. Peter am Hart | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in St. Peter am Hart Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Peter am Hart. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde St. Peter am Hart
St. Peter 39
4963 St. Peter am Hart
Österreich

Telefon:

07722 / 62 8 43

Fax:

07722 / 62 8 43 - 15

Email:

gde@st-peter-hart.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.st-peter-hart.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Peter am Hart

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Peter am Hart fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Peter am Hart.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen