Wohnsitz Stroheim

Stroheim | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Stroheim Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Stroheim. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Stroheim
Stroheim 30
4074 Stroheim
Österreich

Telefon:

07272 / 6255

Fax:

07272 / 6255 - 6

Email:

gemeinde@stroheim.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.stroheim.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Stroheim

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Stroheim fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Stroheim.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen