Wohnsitz Königswiesen

Königswiesen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Königswiesen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Königswiesen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Königswiesen
Markt 2
4280 Königswiesen
Österreich

Telefon:

07955 / 6255 - 0

Fax:

07955 / 6255 - 32

Email:

marktgemeinde@koenigswiesen.at

Webseite:

http://www.koenigswiesen.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Königswiesen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Königswiesen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Königswiesen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen