Wohnsitz Pinsdorf

Pinsdorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Pinsdorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Pinsdorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Pinsdorf
Moosweg 3
4812 Pinsdorf
Österreich

Telefon:

07612 / 639 55

Fax:

07612 / 639 55 20

Email:

gemeinde@pinsdorf.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.pinsdorf.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Pinsdorf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Pinsdorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Pinsdorf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen