Wohnsitz Eschenau im Hausruckkreis

Eschenau im Hausruckkreis | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Neukirchen am Walde Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Eschenau im Hausruckkreis. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Eschenau im Hausruckkreis
Hasledt 9
4724 Neukirchen am Walde
Österreich

Telefon:

07278 / 3215

Fax:

07278 / 3215 - 4

Email:

gemeinde@eschenau.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.eschenau.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Eschenau im Hausruckkreis

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Neukirchen am Walde fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Eschenau im Hausruckkreis.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen