Wohnsitz Taufkirchen an der Trattnach

Taufkirchen an der Trattnach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Taufkirchen an der Trattnach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Taufkirchen an der Trattnach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Taufkirchen an der Trattnach
Taufkirchen 105
4715 Taufkirchen an der Trattnach
Österreich

Telefon:

07734 / 4010

Fax:

07734 / 2856

Email:

gemeinde@taufkirchen-trattnach.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.taufkirchen.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Taufkirchen an der Trattnach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Taufkirchen an der Trattnach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Taufkirchen an der Trattnach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen