Wohnsitz Hofkirchen im Traunkreis

Hofkirchen im Traunkreis | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Hofkirchen im Traunkreis Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis
Dorfplatz 1
4492 Hofkirchen im Traunkreis
Österreich

Telefon:

07225 / 7272

Fax:

07225 / 7272 - 9

Email:

gemeinde@hofkirchen-traunkreis.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.hofkirchen.info

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hofkirchen im Traunkreis fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen