Wohnsitz Neuhofen an der Krems

Neuhofen an der Krems | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Neuhofen an der Krems Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Neuhofen an der Krems. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Neuhofen an der Krems
Kirchenplatz 3
4501 Neuhofen an der Krems
Österreich

Telefon:

07227 / 4255

Fax:

07227 / 4255 - 22

Email:

gemeinde@neuhofen-krems.at

Webseite:

http://www.neuhofen-krems.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Neuhofen an der Krems

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Neuhofen an der Krems fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Neuhofen an der Krems.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen