Wohnsitz Sankt Georgen an der Stiefing

Sankt Georgen an der Stiefing | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Georgen an der Stiefing Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Sankt Georgen an der Stiefing. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Sankt Georgen an der Stiefing
St. Georgen an der Stiefing 64
8413 Sankt Georgen an der Stiefing
Österreich

Telefon:

03183 8255

Fax:

03183 8255-6

Email:

gde@st-georgen-stiefing.steiermark.at

Webseite:

www.st-georgen-stiefing.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Sankt Georgen an der Stiefing

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Georgen an der Stiefing fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Sankt Georgen an der Stiefing.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen