Wohnsitz Sankt Veit in der Südsteiermark

Sankt Veit in der Südsteiermark | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Veit am Vogau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Sankt Veit in der Südsteiermark. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Sankt Veit in der Südsteiermark
Am Kirchplatz 13
8423 Sankt Veit am Vogau
Österreich

Telefon:

03453 2629

Fax:

03453 2629-20

Email:

gde@st-veit-suedsteiermark.gv.at

Webseite:

www.st-veit-suedsteiermark.gv.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Sankt Veit in der Südsteiermark

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Veit am Vogau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Sankt Veit in der Südsteiermark.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen