Wohnsitz Grein

Grein | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Grein Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Grein. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Grein
Rathausgasse 1
4360 Grein
Österreich

Telefon:

07268 / 255

Fax:

07268 / 255 - 20

Email:

stadtamt@grein.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.grein.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Grein

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Grein fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Grein.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen