Wohnsitz Klam

Klam | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Klam bei Grein Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Klam. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Klam
Klam 43
4352 Klam bei Grein
Österreich

Telefon:

07269 / 7255

Fax:

07269 / 7255 - 4

Email:

gemeinde@klam.at

Webseite:

http://www.klam.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Klam

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Klam bei Grein fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Klam.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen