Wohnsitz St. Georgen an der Gusen

St. Georgen an der Gusen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in St. Georgen an der Gusen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde St. Georgen an der Gusen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde St. Georgen an der Gusen
Marktplatz 12
4222 St. Georgen an der Gusen
Österreich

Telefon:

07237 / 2255

Fax:

07237 / 2255 - 55

Email:

gemeinde@st-georgen-gusen.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.st-georgen-gusen.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde St. Georgen an der Gusen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Georgen an der Gusen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde St. Georgen an der Gusen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen