Wohnsitz Wettmannstätten

Wettmannstätten | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Wettmannstätten Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Wettmannstätten. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Wettmannstätten
Wettmannstätten 2
8521 Wettmannstätten
Österreich

Telefon:

03185 2252

Fax:

03185 2252-20

Email:

gde@wettmannstaetten.steiermark.at

Webseite:

www.wettmannstaetten.gv.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Wettmannstätten

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Wettmannstätten fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Wettmannstätten.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen