Wohnsitz Eisenerz

Eisenerz | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Eisenerz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Eisenerz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Eisenerz
Mario-Stecher-Platz 1
8790 Eisenerz
Österreich

Telefon:

03848 2511

Fax:

03848 2511-42

Email:

gde@eisenerz.at

Webseite:

www.eisenerz.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Eisenerz

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Eisenerz fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Eisenerz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen