Wohnsitz Kalwang

Kalwang | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kalwang Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Kalwang. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Kalwang
Kalwang 29
8775 Kalwang
Österreich

Telefon:

03846 8271-0

Fax:

03846 8271-12

Email:

gde@kalwang.at

Webseite:

www.kalwang.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Kalwang

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kalwang fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Kalwang.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen