Wohnsitz St. Martin im Innkreis

St. Martin im Innkreis | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in St. Martin im Innkreis Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde St. Martin im Innkreis. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde St. Martin im Innkreis
Diesseits 184
4973 St. Martin im Innkreis
Österreich

Telefon:

07751 / 8255 - 0

Fax:

07751 / 8255 - 14

Email:

gemeinde@st-martin-innkreis.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.st-martin-innkreis.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde St. Martin im Innkreis

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Martin im Innkreis fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde St. Martin im Innkreis.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen