Wohnsitz Kammern im Liesingtal

Kammern im Liesingtal | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kammern im Liesingtal Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Kammern im Liesingtal. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Kammern im Liesingtal
Hauptstraße 56
8773 Kammern im Liesingtal
Österreich

Telefon:

03844 8020-0

Fax:

03844 8020-15

Email:

marktgemeinde@kammern.net

Webseite:

www.kammern-liesingtal.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Kammern im Liesingtal

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kammern im Liesingtal fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Kammern im Liesingtal.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen