Wohnsitz Altenfelden

Altenfelden | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Altenfelden Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Altenfelden. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Altenfelden
Veldenstraße 3
4121 Altenfelden
Österreich

Telefon:

07282 / 5555

Fax:

07282 / 5555 - 22

Email:

gemeindeamt@altenfelden.at

Webseite:

http://www.altenfelden.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Altenfelden

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Altenfelden fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Altenfelden.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen