Wohnsitz Hofkirchen im Mühlkreis

Hofkirchen im Mühlkreis | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Hofkirchen im Mühlkreis Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Hofkirchen im Mühlkreis. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Hofkirchen im Mühlkreis
Markt 8
4142 Hofkirchen im Mühlkreis
Österreich

Telefon:

07285 / 7011 - 0

Fax:

07285 / 7011 - 4

Email:

gemeindeamt@hofkirchen.at

Webseite:

http://www.hofkirchen-muehlkreis.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Hofkirchen im Mühlkreis

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hofkirchen im Mühlkreis fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Hofkirchen im Mühlkreis.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen