Wohnsitz Kraubath an der Mur

Kraubath an der Mur | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kraubath an der Mur Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Kraubath an der Mur. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Kraubath an der Mur
Kirchplatz 1
8714 Kraubath an der Mur
Österreich

Telefon:

03832 4100

Fax:

03832 4100-14

Email:

gemeinde@kraubath.at

Webseite:

www.kraubath.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Kraubath an der Mur

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kraubath an der Mur fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Kraubath an der Mur.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen