Wohnsitz Neufelden

Neufelden | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Neufelden Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Neufelden. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Neufelden
Markt 22
4120 Neufelden
Österreich

Telefon:

07282 / 6255

Fax:

07282 / 6255 - 8

Email:

gemeinde@neufelden.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.neufelden.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Neufelden

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Neufelden fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Neufelden.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen