Wohnsitz Pfarrkirchen im Mühlkreis

Pfarrkirchen im Mühlkreis | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Pfarrkirchen im Mühlkreis Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreis. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreis
Pfarrkirchen i.M. 13
4141 Pfarrkirchen im Mühlkreis
Österreich

Telefon:

07285 / 415

Fax:

07285 / 415 - 4

Email:

gemeindeamt@pfarrkirchen.at

Webseite:

http://www.pfarrkirchen.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreis

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Pfarrkirchen im Mühlkreis fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreis.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen