Wohnsitz Rohrbach-Berg

Rohrbach-Berg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Rohrbach-Berg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Rohrbach-Berg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Rohrbach-Berg
Stadtplatz 1 - 2
4150 Rohrbach-Berg
Österreich

Telefon:

07289 / 6255

Fax:

07289 / 6255 - 133

Email:

stadt@rohrbach-berg.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.rohrbach-berg.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Rohrbach-Berg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Rohrbach-Berg fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Rohrbach-Berg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen