Wohnsitz St. Veit im Mühlkreis

St. Veit im Mühlkreis | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in St. Veit im Mühlkreis Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Veit im Mühlkreis. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde St. Veit im Mühlkreis
Schnopfhagenplatz 3
4173 St. Veit im Mühlkreis
Österreich

Telefon:

07217 / 6055

Fax:

07217 / 6055 - 21

Email:

gemeinde@st-veit.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.st-veit.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Veit im Mühlkreis

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Veit im Mühlkreis fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Veit im Mühlkreis.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen